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Helmut Brand

Helmut Brandt

Literatur

  • Hermann Wentker: Ein deutsch-deutsches Schicksal. Der CDU-Politiker Helmut Brandt zwischen Anpassung und Widerstand, in: Vierteslsjahreshefte für Zeitgeschichte 3/2001, S. 465-506.

1911 in Berlin geboren, studierte er Rechtswissenschaft und Volkswirtschaft und promovierte anschließend in beiden Fächern. Ab 1929 engagierte er sich in der Deutschen Volkspartei (DVP), als deren Sekretär er bis 1933 im Reichstag tätig war. Anschließend arbeitete er am Kaiser-Wilhelm-Institut für Völkerrecht und als Rechtsanwalt. Während des II. Weltkrieges war er an der Front und im Rüstungsministerium eingesetzt. Im Juni 1945 kehrte er nach Berlin zurück, wo er sich eine Rechtsanwaltpraxis aufbaute. In der Christlich-Demokratischen Union (CDU), zu deren Mitbegründern er gehörte, profilierte er sich als Fachmann für Rechtsfragen. Bei der Spaltung der Berliner Parteiorganisation 1948 gehörte er zu denen, die im Ostteil der Stadt einen prosowjetischen Landesverband etablierten. Wegen seiner bürgerlichen Grundhaltung wurde er allerdings bald aus der CDU-Führung verdrängt und 1949 auf den Posten eines Staatssekretärs im DDR-Justizministerium abgeschoben.

Im Mai 1950 protestierte er bei DDR-Justizminister Max Fechner und CDU-Chef Otto Nuschke gegen die so genannten Waldheimer Prozesse, bei denen über 3000 sowjetische Lagerhäftlinge von Sondergerichten der DDR in Schnellverfahren abgeurteilt wurden. Im September 1950 wurde er deshalb vom Ministerium für Staatssicherheit (MfS) festgenommen und ein Jahr später in das Kellergefängnis in Berlin-Hohenschönhausen gebracht. Nach fast vierjähriger Untersuchungshaft verurteilte ihn das Oberste Gericht der DDR in einem Geheimprozess wegen angeblicher „staatsfeindlicher Arbeit“ im Juni 1954 zu zehn Jahren Zuchthaus. Willkürlich wurde er der „Verschwörergruppe“ um den 1953 verhafteten DDR-Außenminister Georg Dertinger (CDU) zugeordnet. Aufgrund eines Gnadengesuches von Nuschke wurde er im September 1958 „vorfristig“ aus der Sonderhaftanstalt Bautzen II entlassen. Da das MfS einen Auftritt Brandts vor der westlichen Presse verhindern wollte, nahm man ihn 36 Stunden später erneut fest, als er versuchte, nach West-Berlin zu flüchten.

Brandt kam wieder nach Hohenschönhausen und wurde im März 1959 vom Bezirksgericht Frankfurt/Oder wegen angeblicher Spionage, Verleitung zur Republikflucht sowie staatsgefährdender Propaganda und Hetze zu weiteren zehn Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Nach 5095 Hafttagen wurde er im August 1964 von der Bundesregierung freigekauft, so dass er ins Rheinland übersiedeln konnte. Anschließend arbeitete er an der Universität und als Gutachter beim Bundestag. Da ihm bei der West-CDU eine erneute politische Karriere verwehrt blieb, trat er 1977 zur CSU über. Nach der Wiedervereinigung 1990 beteiligte er sich aktiv an der Aufarbeitung der Waldheimer Prozesse. Er starb 1998 in Königswinter bei Bonn.