Beirat
Der Beirat berät den Stiftungsrat sowie den Vorstand in allen inhaltlichen und gestalterischen Fragen. Ihm gehören Vertreter und Vertreterinnen von Gedenkstätten, Einrichtungen, Gruppen und Initiativen, Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen sowie sonstige qualifizierte Persönlichkeiten an, die mit dem Stiftungszweck befasst sind. Die Mitglieder werden vom Vorsitzenden des Stiftungsrates im Einvernehmen mit der für Kultur zuständigen obersten Bundesbehörde für die Dauer von drei Jahren Berufen.